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Rechtliche Einstufung von Elektro Scootern in der Schweiz
Rechtliche Einstufung von Elektro Scootern in der Schweiz
In der Schweiz werden Elektro Scooter offiziell als sogenannte „langsame E-Trottinette“ klassifiziert. Das klingt erstmal sperrig, ist aber für die Straßenzulassung entscheidend. Die Einordnung erfolgt auf Basis der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS 741.41). Damit gelten für E-Scooter im öffentlichen Raum die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für Motorfahrräder mit elektrischem Antrieb – und eben nicht wie für Fahrräder oder klassische Tretroller.
Ein wesentlicher Punkt: E-Scooter dürfen ausschließlich elektrisch betrieben werden, Modelle mit Verbrennungsmotoren sind im öffentlichen Straßenverkehr schlicht nicht zulässig. Die rechtliche Einstufung regelt auch, dass E-Scooter keiner separaten Typengenehmigung bedürfen, sofern sie alle technischen Anforderungen erfüllen. Allerdings ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) befugt, bei Zweifeln an der Konformität einzelner Modelle Nachweise oder Prüfberichte einzufordern.
Spannend ist, dass diese Einstufung auch Auswirkungen auf die Haftung im Schadensfall hat: Wer einen nicht zugelassenen E-Scooter nutzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im Ernstfall auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Die Behörden kontrollieren stichprobenartig, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden – und ziehen bei Verstößen die Geräte konsequent aus dem Verkehr.
Die rechtliche Einordnung ist also kein bürokratischer Selbstzweck, sondern schützt sowohl Nutzer als auch andere Verkehrsteilnehmer. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft vor dem Kauf oder der Nutzung eines E-Scooters immer die aktuelle Gesetzeslage und achtet auf die Konformität mit den Schweizer Vorschriften.
Alters- und Führerscheinregelungen für die Teilnahme im Straßenverkehr
Alters- und Führerscheinregelungen für die Teilnahme im Straßenverkehr
Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Elektro Scooter ist in der Schweiz an bestimmte Alters- und Führerscheinvorgaben geknüpft, die sich klar von anderen Fahrzeugklassen unterscheiden. Kinder unter 14 Jahren dürfen grundsätzlich keinen E-Scooter im öffentlichen Raum führen – auch nicht in Begleitung Erwachsener. Das ist ein klares Nein, selbst wenn der Scooter alle technischen Vorgaben erfüllt.
- 14 bis 16 Jahre: In diesem Altersbereich ist der Besitz eines Führerausweises der Kategorie M (Mofa) oder G zwingend erforderlich. Ohne diesen Ausweis bleibt der Scooter im Schuppen – zumindest, wenn es um öffentliche Straßen geht.
- Ab 16 Jahren: Ab diesem Alter entfällt die Führerscheinpflicht komplett. Jugendliche und Erwachsene ab 16 dürfen E-Scooter also ohne jeglichen Führerausweis fahren, sofern sie die Verkehrsregeln einhalten.
Eine Besonderheit, die viele nicht auf dem Schirm haben: Für ausländische Besucher gelten die gleichen Alters- und Führerscheinregelungen wie für Schweizer Staatsbürger. Es gibt keine Sonderregelungen für Touristen oder Austauschschüler. Wer also als Jugendlicher aus dem Ausland einen E-Scooter mieten will, muss ebenfalls die Schweizer Vorgaben erfüllen.
Außerdem wichtig: Die Alterskontrolle liegt in der Verantwortung der Nutzer – und bei Leihsystemen oft auch beim Anbieter. Immer häufiger setzen Verleiher auf digitale Altersverifikation, etwa durch das Scannen eines Ausweises bei der Registrierung. Das ist zwar manchmal etwas umständlich, sorgt aber für Rechtssicherheit und schützt Minderjährige vor Bußgeldern oder Schlimmerem.
Vor- und Nachteile der gesetzlichen Vorgaben für die Straßenzulassung von Elektro Scootern in der Schweiz
Pro | Contra |
---|---|
Sicherheit für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer wird durch verbindliche technische Anforderungen erhöht. | Strenge technische Vorgaben können die Auswahl der verfügbaren Modelle einschränken. |
Keine separate Typengenehmigung notwendig, sofern alle technischen Standards erfüllt sind. | Im Falle nicht konformer Modelle kann der Versicherungsschutz erlöschen. |
Klar definierte Alters- und Führerscheinregelungen sorgen für Transparenz und Vermeidung von Fehlverhalten. | Kinder unter 14 Jahren dürfen keine E-Scooter im öffentlichen Raum nutzen – auch nicht in Begleitung Erwachsener. |
Erhöhte Rechtssicherheit für Nutzer durch regelmäßige Kontrollen und klare Dokumentationspflichten. | Importe aus dem Ausland sind oft problematisch und erfordern zusätzliche Prüfungen auf Konformität. |
Digitale Kontrollmöglichkeiten für Nutzer und Behörden fördern Eigenverantwortung und schnelle Anpassung an neue Vorgaben. | Technische und formale Anforderungen (Typenschild, CE-Kennzeichnung, Drosselung) können bei günstigen Modellen fehlen. |
Alkoholgrenzwerte wie beim Auto erhöhen die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum. | Bereits geringe Überschreitungen der Alkoholgrenzwerte können zu Bußen oder Führerscheinentzug führen. |
Technische Voraussetzungen für die Straßenzulassung von E-Scootern
Technische Voraussetzungen für die Straßenzulassung von E-Scootern
Wer seinen E-Scooter legal auf Schweizer Straßen bewegen möchte, muss auf eine ganze Reihe technischer Details achten, die oft übersehen werden. Neben den bekannten Anforderungen gibt es nämlich einige Feinheiten, die bei der Zulassung den Unterschied machen können.
- Elektronische Drosselung: Der Scooter muss eine fest verbaute elektronische Drosselung besitzen, die sicherstellt, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden kann. Manipulierbare Softwarelösungen oder nachträgliche Umbauten sind ein absolutes No-Go.
- Stromversorgung: Die Energiequelle darf ausschließlich ein fest verbauter Akku sein. Wechselakkus oder gar externe Stromquellen sind laut aktueller Rechtslage problematisch und können die Zulassung gefährden.
- Typenschild und Herstellerangaben: Jeder E-Scooter muss ein dauerhaft angebrachtes Typenschild mit Hersteller, Modellbezeichnung und technischen Eckdaten (Leistung, Baujahr, Seriennummer) aufweisen. Fehlt dieses Schild, droht die Aberkennung der Straßenzulassung.
- CE-Kennzeichnung: Ein gültiges CE-Zeichen ist Pflicht. Es bestätigt, dass das Fahrzeug den europäischen Sicherheitsstandards entspricht. Ohne diese Kennzeichnung wird der Scooter im Zweifel als nicht verkehrstauglich eingestuft.
- Akustisches Warnsignal: Die vorgeschriebene Glocke muss so angebracht sein, dass sie während der Fahrt leicht erreichbar ist. Ein verstecktes oder schwer zugängliches Signal gilt als unzureichend.
- Witterungsbeständigkeit: Die elektrische Anlage, insbesondere die Beleuchtung, muss spritzwassergeschützt und für den Betrieb bei typischem Schweizer Wetter geeignet sein. Hier scheitern Billigmodelle oft im Praxistest.
Diese technischen Voraussetzungen werden regelmäßig aktualisiert. Es lohnt sich also, vor einem Neukauf oder Import immer einen Blick auf die aktuellen Vorgaben des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) zu werfen. Wer auf Nummer sicher gehen will, entscheidet sich für Modelle, die explizit als „für die Schweiz zugelassen“ beworben werden – alles andere ist ein riskantes Glücksspiel.
Verhalten im Alltag: Wo und wie dürfen Elektro Scooter genutzt werden?
Verhalten im Alltag: Wo und wie dürfen Elektro Scooter genutzt werden?
Im Alltag tauchen immer wieder Fragen auf, die in keiner Bedienungsanleitung stehen: Darf ich mit dem E-Scooter eigentlich überall fahren? Und wie sieht’s mit Parks, Fußgängerzonen oder Bahnsteigen aus? Die Antwort ist – wie so oft – ein klares Jein. Es gibt nämlich einige spezielle Regeln, die nicht jedem sofort einleuchten.
- Radwege und Fahrbahnen: E-Scooter gehören in der Schweiz grundsätzlich auf Radwege. Gibt es keinen, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist tabu, selbst wenn’s manchmal verlockend erscheint.
- Öffentliche Plätze und Parks: In Parks oder auf Plätzen, die nicht explizit für den Verkehr freigegeben sind, ist das Fahren mit E-Scootern meist untersagt. Manche Städte erlauben Ausnahmen, aber das ist selten – also besser vorher informieren.
- Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln: Die Mitnahme von E-Scootern in Zügen, Trams oder Bussen ist grundsätzlich erlaubt, solange der Scooter zusammengeklappt ist und keine anderen Fahrgäste behindert werden. In der Rushhour kann es aber zu Einschränkungen kommen.
- Abstellen im öffentlichen Raum: E-Scooter dürfen nicht einfach irgendwo abgestellt werden. Sie müssen so geparkt werden, dass sie weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer blockieren. Wildes Abstellen kann zu Bussen führen – und manchmal werden falsch geparkte Scooter sogar eingesammelt.
- Fahrweise und Rücksichtnahme: Plötzliche Richtungswechsel, Slalomfahrten oder riskante Überholmanöver sind nicht nur gefährlich, sondern werden auch von der Polizei geahndet. Rücksichtnahme ist Pflicht, besonders an Engstellen oder bei viel Verkehr.
Ein letzter Tipp aus der Praxis: In vielen Städten gibt es mittlerweile spezielle Zonen, in denen das Fahren oder Parken von E-Scootern komplett verboten ist. Diese Bereiche sind meist digital in den Apps der Verleiher hinterlegt – also ruhig mal einen Blick auf die Karte werfen, bevor es Ärger gibt.
Beispiel: Überprüfung eines E-Scooters auf Zulassungskonformität
Beispiel: Überprüfung eines E-Scooters auf Zulassungskonformität
Angenommen, du stehst vor dem Kauf eines E-Scooters oder möchtest ein bereits vorhandenes Modell auf seine Straßenzulassung in der Schweiz prüfen. Wie gehst du am besten vor? Hier ein praxisnahes Beispiel, das dir Schritt für Schritt zeigt, worauf es wirklich ankommt:
- Dokumentation einsehen: Fordere beim Händler oder Hersteller die Konformitätserklärung sowie das Prüfprotokoll an. Diese Unterlagen sollten eindeutig belegen, dass das Modell die aktuellen Schweizer Vorschriften erfüllt. Fehlen diese, ist Vorsicht geboten.
- Typenschild kontrollieren: Überprüfe, ob am Rahmen ein dauerhaft angebrachtes Typenschild mit allen vorgeschriebenen Angaben (Hersteller, Modell, Baujahr, Seriennummer) vorhanden ist. Das Schild muss gut lesbar und nicht entfernbar sein.
- Software-Version prüfen: Lass dir bestätigen, dass die installierte Software nicht manipulierbar ist und keine Möglichkeit zur nachträglichen Leistungssteigerung besteht. Manche Händler bieten ein entsprechendes Zertifikat an.
- CE-Kennzeichnung: Achte darauf, dass das CE-Zeichen auf dem Gerät angebracht ist und die zugehörigen Unterlagen (z. B. Bedienungsanleitung) auf Deutsch oder Französisch vorliegen.
- Witterungsbeständigkeit: Teste, ob alle elektrischen Komponenten spritzwassergeschützt sind. Ein Blick ins Handbuch oder ein kurzer Funktionstest bei feuchtem Wetter kann hier schnell Klarheit schaffen.
- ASTRA-Liste konsultieren: Vergleiche das Modell mit der aktuellen Liste zugelassener E-Scooter des Bundesamtes für Strassen (ASTRA). Nur dort aufgeführte Modelle gelten als rechtssicher zugelassen.
Mit dieser Vorgehensweise kannst du ziemlich sicherstellen, dass dein E-Scooter den Schweizer Zulassungsvorgaben entspricht. Ein letzter Tipp: Dokumentiere alle Prüfschritte und bewahre die Unterlagen sorgfältig auf – das kann im Fall einer Kontrolle bares Geld und Nerven sparen.
Regelungen zu Alkoholgrenzwerten beim E-Scooter-Fahren
Regelungen zu Alkoholgrenzwerten beim E-Scooter-Fahren
Die Alkoholgrenzwerte für E-Scooter-Fahrer in der Schweiz sind identisch mit denen für Autofahrer – das ist für viele überraschend, aber tatsächlich Gesetz. Wer also nach ein paar Gläsern Wein noch schnell mit dem E-Scooter nach Hause rollen will, sollte sich das besser zweimal überlegen. Bereits ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration drohen Sanktionen, wobei die Polizei keinerlei Unterschied zwischen einem E-Scooter und einem Auto macht.
- Verwarnung oder Geldbuße: Bei einem Wert zwischen 0,5 und 0,79 Promille kann es bereits zu einer Verwarnung oder einer Geldstrafe kommen. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Ab 0,8 Promille wird es richtig ernst: Neben einer empfindlichen Geldstrafe ist auch ein Führerscheinentzug möglich – und das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für E-Scooter-Nutzer mit Führerausweis.
- Wiederholungstäter: Wer wiederholt mit zu viel Alkohol auf dem E-Scooter erwischt wird, muss mit noch härteren Strafen rechnen, bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Die Behörden greifen hier mittlerweile konsequent durch.
Ein interessanter Aspekt: Auch wenn für E-Scooter keine Helmpflicht besteht, kann ein Unfall unter Alkoholeinfluss zu einer Mitschuld führen – selbst bei leichten Verstößen. Versicherungen prüfen im Schadensfall sehr genau, ob Alkohol im Spiel war, und verweigern im Zweifel die Leistung. Das Risiko, im Rausch den Versicherungsschutz zu verlieren, ist also real.
Sicherheitsanforderungen und Empfehlungen für Fahrer
Sicherheitsanforderungen und Empfehlungen für Fahrer
Über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus gibt es eine Reihe von Sicherheitsaspekten, die E-Scooter-Fahrer in der Schweiz ernst nehmen sollten. Moderne Modelle bieten oft Features, die nicht vorgeschrieben, aber im Alltag Gold wert sind. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf Details, die in keiner Verordnung stehen, aber den Unterschied machen können.
- Reifendruck und Reifenprofil: Ein zu niedriger Reifendruck oder abgefahrenes Profil erhöht das Unfallrisiko, besonders bei Nässe oder auf unebenen Wegen. Es empfiehlt sich, den Zustand der Reifen regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls auszutauschen.
- Stoßdämpfung: Viele E-Scooter verfügen über keine oder nur sehr einfache Federung. Wer häufig auf Kopfsteinpflaster oder schlechten Straßen unterwegs ist, sollte gezielt nach Modellen mit guter Stoßdämpfung suchen – das schont nicht nur die Gelenke, sondern auch das Material.
- Wartungsintervalle: Hersteller geben oft Wartungspläne vor, die unbedingt eingehalten werden sollten. Dazu zählen das Nachziehen von Schrauben, das Überprüfen der Elektrik und das Schmieren beweglicher Teile. Vernachlässigte Wartung kann im Ernstfall zur Gefahr werden.
- Notfallausrüstung: Eine kleine Erste-Hilfe-Tasche und ein reflektierendes Band für den Arm sind schnell im Rucksack verstaut und können im Ernstfall entscheidend sein. Gerade bei Fahrten in der Dämmerung oder auf wenig befahrenen Strecken ist das ein echter Pluspunkt.
- Fahrtraining: Einige Schweizer Städte bieten mittlerweile kostenlose oder günstige Fahrtrainings für E-Scooter-Neulinge an. Wer sich unsicher fühlt, kann hier in sicherer Umgebung das richtige Bremsen, Ausweichen und Kurvenfahren üben.
- Individuelle Schutzausrüstung: Neben dem Helm sind auch Handschuhe, Ellenbogen- und Knieschoner empfehlenswert, besonders für Fahranfänger oder bei längeren Strecken. Moderne Protektoren sind leicht, bequem und fallen unter der Kleidung kaum auf.
Fazit: Wer seinen E-Scooter regelmäßig pflegt, sich weiterbildet und auf hochwertige Schutzausrüstung setzt, ist im Alltag deutlich sicherer unterwegs – auch wenn das Gesetz dazu (noch) nicht verpflichtet.
Aktuelle Entwicklung der Unfälle mit Elektro Scootern in der Schweiz
Aktuelle Entwicklung der Unfälle mit Elektro Scootern in der Schweiz
Die Unfallzahlen mit Elektro Scootern in der Schweiz steigen seit Jahren spürbar an. Während im Jahr 2018 noch kaum nennenswerte Vorfälle registriert wurden, verzeichneten die Behörden 2021 bereits rund 2.300 Unfälle. Besonders auffällig: Ein Großteil der Vorfälle ereignet sich in urbanen Zentren wie Zürich, Basel oder Genf, wo die Dichte an E-Scootern und Verkehrsteilnehmern besonders hoch ist.
- Die häufigsten Unfallursachen sind laut Polizeiangaben mangelnde Fahrpraxis, unangepasste Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit – etwa durch Ablenkung mit dem Smartphone.
- Verletzungen betreffen meist Kopf, Arme und Beine. Auffällig ist, dass der Anteil schwerer Verletzungen mit der Zahl der E-Scooter-Nutzer steigt.
- Ein signifikanter Teil der Unfälle geschieht in den Abendstunden und am Wochenende, was auf Freizeitnutzung und gelegentlich riskanteres Fahrverhalten hindeutet.
- In den letzten Jahren wurden auch vermehrt Unfälle mit Drittbeteiligung gemeldet, etwa mit Fußgängern oder Radfahrern. Hier entstehen zunehmend Haftungsfragen.
Einige Städte reagieren inzwischen mit strengeren Kontrollen, temporären Fahrverboten in bestimmten Zonen und gezielten Präventionskampagnen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen den Trend nachhaltig bremsen können. Klar ist: Die Dynamik im Bereich E-Scooter verlangt nach kontinuierlicher Anpassung der Sicherheits- und Verkehrskonzepte.
Welche Kontrollmöglichkeiten bestehen für Nutzer und Behörden?
Welche Kontrollmöglichkeiten bestehen für Nutzer und Behörden?
Für die Überwachung der Zulassung und Nutzung von Elektro Scootern stehen sowohl Nutzern als auch Behörden spezifische Kontrollmechanismen zur Verfügung, die weit über das bloße Prüfen technischer Merkmale hinausgehen.
- Digitale Fahrzeuginformationen: Viele moderne E-Scooter-Modelle bieten per App Zugriff auf Fahrzeuginformationen wie Software-Version, technische Parameter und Wartungsstatus. Nutzer können so vor Fahrtantritt prüfen, ob ihr Fahrzeug den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
- Seriennummern- und Datenbankabgleich: Behörden haben die Möglichkeit, über die Seriennummer und Herstellerdatenbank zu kontrollieren, ob ein Scooter offiziell für den Schweizer Straßenverkehr zugelassen ist. Bei Verdacht auf Manipulation oder nicht genehmigte Umbauten kann dies direkt vor Ort erfolgen.
- Stichproben und mobile Kontrollen: Polizeipatrouillen führen gezielte Kontrollen im Straßenverkehr durch, bei denen nicht nur die Einhaltung der Verkehrsregeln, sondern auch die Zulassungskonformität überprüft wird. Hierbei kommen mobile Prüfgeräte zum Einsatz, die technische Parameter wie Geschwindigkeit oder Motorleistung auslesen können.
- Selbstkontrolle durch Nutzer: Es empfiehlt sich, regelmäßig Wartungsprotokolle zu führen und diese bei Kontrollen vorzeigen zu können. Auch die Überprüfung von Updates oder Rückrufen durch den Hersteller liegt in der Verantwortung des Fahrers.
- Kommunale Meldesysteme: Einige Städte bieten digitale Plattformen, auf denen Bürger verdächtige oder falsch abgestellte E-Scooter melden können. So werden Verstöße schneller erkannt und behoben.
Fazit: Die Kombination aus digitalen Tools, behördlichen Datenbanken und gezielten Vor-Ort-Kontrollen sorgt dafür, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für E-Scooter in der Schweiz effizient überwacht werden kann. Nutzer profitieren dabei von Transparenz und können eigenverantwortlich zur Verkehrssicherheit beitragen.
Zusammenfassung: Was ist für die Straßenzulassung von Elektro Scootern zu beachten?
Zusammenfassung: Was ist für die Straßenzulassung von Elektro Scootern zu beachten?
- Eine sorgfältige Recherche vor dem Kauf ist unverzichtbar, da sich die Anforderungen an die Straßenzulassung von E-Scootern in der Schweiz kurzfristig ändern können. Die Aktualität der Informationen auf Herstellerseiten oder in Online-Shops ist nicht immer gewährleistet.
- Bei Importen aus dem Ausland ist besondere Vorsicht geboten: Viele Modelle, die in anderen Ländern zugelassen sind, erfüllen die Schweizer Vorgaben nicht automatisch. Es empfiehlt sich, vorab eine schriftliche Bestätigung der Zulassungskonformität für die Schweiz einzuholen.
- Die individuelle Verantwortung des Nutzers wird zunehmend betont: Wer einen E-Scooter fährt, muss nicht nur auf die technische Ausstattung achten, sondern auch auf laufende Software-Updates und eventuelle Rückrufe durch den Hersteller reagieren.
- Für gewerbliche Anbieter und Sharing-Dienste gelten zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten, etwa zur Nachverfolgbarkeit der eingesetzten Modelle und deren Wartungszustand. Diese Pflichten können sich je nach Kanton unterscheiden.
- Langfristig ist zu erwarten, dass die gesetzlichen Vorgaben weiter verschärft und die Kontrollen digitalisiert werden. Nutzer sollten daher flexibel bleiben und sich regelmäßig über Neuerungen informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Wer diese Aspekte im Blick behält, bewegt sich mit seinem E-Scooter nicht nur gesetzeskonform, sondern trägt auch aktiv zur Verkehrssicherheit und zur eigenen Rechtssicherheit bei.
FAQ zur E-Scooter Straßenzulassung und Nutzung in der Schweiz
Welche technischen Anforderungen muss ein E-Scooter für die Straßenzulassung in der Schweiz erfüllen?
Ein E-Scooter muss u.a. eine elektronische Drosselung auf maximal 20 km/h (bzw. 25 km/h mit Tretunterstützung), einen fest verbauten Akku, funktionierende Beleuchtung vorne und hinten, mindestens zwei unabhängige Bremsen, eine Glocke, ein Typenschild mit Herstellerdaten und eine CE-Kennzeichnung haben. Der Motor darf maximal 500 Watt leisten.
Wer darf in der Schweiz legal E-Scooter fahren?
Kinder unter 14 Jahren dürfen keinen E-Scooter im öffentlichen Raum benutzen. Jugendliche von 14 bis 16 Jahren benötigen einen Führerausweis der Kategorie M (Mofa) oder G. Ab dem 16. Geburtstag entfällt die Führerausweispflicht komplett.
Welche Alkoholgrenzwerte gelten beim E-Scooter-Fahren in der Schweiz?
Für E-Scooter gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer: Ab 0,5 Promille drohen Verwarnung oder Geldbuße, ab 0,8 Promille können der Führerschein entzogen und strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Wo dürfen E-Scooter in der Schweiz gefahren werden?
E-Scooter müssen auf Radwegen oder – falls diese nicht vorhanden sind – auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist untersagt. Einige Parks und Plätze können gesonderte Regelungen haben.
Wie überprüfe ich, ob mein E-Scooter für die Schweiz zugelassen ist?
Die Zulassungskonformität überprüft man am besten anhand der Herstellerdokumentation, des Typenschilds, der CE-Kennzeichnung und dem Abgleich mit der aktuellen ASTRA-Liste zugelassener Modelle. Auch die technische Ausstattung nach Schweizer Normen sollte regelmäßig kontrolliert werden.