Inhaltsverzeichnis:
Definition und Einstufung von Elektro-Scootern in Österreich
Definition und Einstufung von Elektro-Scootern in Österreich
In Österreich wird bei der rechtlichen Betrachtung von Elektro-Scootern nicht einfach über einen Kamm geschoren. Entscheidend sind zwei technische Eckdaten: die maximale Motorleistung und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Ein Fahrzeug gilt als Elektro-Scooter, wenn es elektrisch angetrieben ist, nicht mehr als 600 Watt Motorleistung besitzt und bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fährt. Diese präzise Abgrenzung ist für die Zulassung und Nutzung im Straßenverkehr maßgeblich.
Interessant: Bereits kleine Abweichungen bei Leistung oder Geschwindigkeit führen zu einer völlig anderen rechtlichen Einstufung. Ein E-Scooter mit 650 Watt oder 27 km/h fällt plötzlich in die Kategorie „Motorfahrrad“ und ist dann wie ein Moped zu behandeln – mit allen Konsequenzen für Zulassung, Versicherung und Führerschein. Auch der Begriff „E-Roller“ sorgt oft für Verwirrung, denn er wird umgangssprachlich für verschiedene Fahrzeugtypen verwendet, die rechtlich aber ganz unterschiedlich eingestuft werden.
Die Behörden orientieren sich bei der Einstufung streng an den Vorgaben des Kraftfahrgesetzes (KFG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nur wenn beide Grenzwerte (600 Watt und 25 km/h) eingehalten werden, handelt es sich um einen Elektro-Scooter im Sinne der österreichischen Vorschriften. Alles andere – etwa leistungsstärkere oder schnellere Modelle – wird als Motorfahrrad oder gar als Motorrad eingestuft. Wer also einen E-Scooter kaufen oder nutzen möchte, sollte die technischen Daten ganz genau prüfen, um nicht ungewollt in eine andere Fahrzeugklasse zu rutschen.
Zulassungspflicht für Elektro-Scooter – Wann ist eine Zulassung notwendig?
Zulassungspflicht für Elektro-Scooter – Wann ist eine Zulassung notwendig?
Ob ein Elektro-Scooter in Österreich eine Zulassung benötigt, hängt direkt von seinen technischen Eigenschaften ab. Die entscheidenden Kriterien sind die Motorleistung und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Nur wenn einer dieser Werte die gesetzlichen Grenzen überschreitet, wird eine Zulassung unumgänglich.
- Keine Zulassungspflicht: Elektro-Scooter mit maximal 600 Watt Motorleistung und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Für diese Fahrzeuge ist keine behördliche Zulassung erforderlich. Sie dürfen ohne Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
- Zulassungspflicht: Überschreitet ein Elektro-Scooter entweder die 600-Watt-Grenze oder fährt schneller als 25 km/h, gilt er rechtlich als Motorfahrrad (Moped). In diesem Fall ist eine Zulassung durch die Zulassungsstelle vorgeschrieben. Das Fahrzeug benötigt dann ein eigenes Kennzeichen, eine Kfz-Haftpflichtversicherung und muss regelmäßig zur technischen Überprüfung (Pickerl).
Ein wichtiger Punkt: Auch Umbauten oder Tuning, die die Leistung oder Geschwindigkeit erhöhen, führen automatisch zur Zulassungspflicht. Wer einen nicht zugelassenen, aber zulassungspflichtigen E-Scooter im Straßenverkehr nutzt, riskiert hohe Strafen und den Verlust des Versicherungsschutzes. Die Behörden kontrollieren hier immer genauer – also lieber zweimal hinschauen, bevor man losfährt.
Pro- und Contra-Tabelle: Zulassungsvorschriften für Elektro-Scooter in Österreich
Pro | Contra |
---|---|
Klare Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen bieten Rechtssicherheit für Nutzer. | Schon kleine technische Abweichungen können zu einer aufwändigen Zulassungspflicht führen. |
Keine Zulassung und Versicherung notwendig bei Einhaltung der 600 Watt / 25 km/h-Grenze. | Tuning oder Veränderungen am Scooter führen sofort zur Pflicht für Kennzeichen und Haftpflichtversicherung. |
Einfachere Nutzung im Alltag ohne Kennzeichentafel und regelmäßige technische Überprüfung. | Nicht versicherte Nutzung eines zulassungspflichtigen Scooters kann hohe Strafen und Haftungsrisiken bedeuten. |
Spart Kosten für Zulassung, Kennzeichen und Versicherung bei Standard-E-Scootern. | Unklare Begriffsabgrenzungen (z. B. E-Roller) sorgen für Unsicherheit beim Kauf. |
Fördert den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität ohne hohe bürokratische Hürden. | Versicherungslücken entstehen, wenn private Haftpflichtschäden im Ernstfall nicht gedeckt sind. |
Klare technische Vorschriften sorgen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. | Anpassung der Vorschriften und neue technische Entwicklungen erfordern stetige Information durch die Nutzer. |
Versicherung und Kennzeichnung: Was gilt für Elektro-Scooter?
Versicherung und Kennzeichnung: Was gilt für Elektro-Scooter?
Für die meisten Elektro-Scooter, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, besteht in Österreich keine Versicherungspflicht. Das bedeutet: Weder eine Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine spezielle Kennzeichentafel sind erforderlich, solange die technischen Grenzwerte eingehalten werden. Das mag bequem klingen, bringt aber auch Risiken mit sich, denn im Falle eines Schadens kann die private Haftpflichtversicherung nicht immer einspringen – hier lohnt sich ein prüfender Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen.
Anders sieht es aus, sobald ein Elektro-Scooter durch Tuning oder ab Werk die zulässigen Werte überschreitet. Dann wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich ist eine amtliche Kennzeichentafel anzubringen, die am Heck des Fahrzeugs gut sichtbar sein muss. Die Versicherung stellt diese Tafel nach Abschluss des Vertrags aus.
- Keine Kennzeichnungspflicht für E-Scooter im gesetzlichen Rahmen (bis 600 Watt/25 km/h).
- Versicherung und Kennzeichen sind Pflicht bei leistungsstärkeren oder schnelleren Modellen.
- Unversicherte Nutzung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs kann zu empfindlichen Strafen und sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Ein Tipp aus der Praxis: Wer sich unsicher ist, ob sein Modell noch als versicherungsfrei gilt, sollte die technischen Daten mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben abgleichen oder direkt bei der Versicherung nachfragen. Im Zweifel schützt das vor bösen Überraschungen.
Mindestausstattung und technische Vorschriften für Elektro-Scooter
Mindestausstattung und technische Vorschriften für Elektro-Scooter
Wer in Österreich mit einem Elektro-Scooter unterwegs ist, muss sich auf klare technische Vorgaben einstellen. Die Behörden schauen hier ganz genau hin – und das ist auch gut so, denn es geht um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ein paar Details, die oft übersehen werden, sind besonders wichtig:
- Bremsen: Jeder E-Scooter braucht mindestens eine wirksame Bremsvorrichtung pro Rad. Es reicht also nicht, wenn nur das Hinterrad gebremst werden kann – Vorder- und Hinterrad müssen separat gebremst werden können.
- Beleuchtung: Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist eine weiße Frontleuchte und ein rotes Rücklicht Pflicht. Diese Beleuchtung muss fest am Fahrzeug angebracht sein und darf nicht einfach abnehmbar sein, wie es bei manchen günstigen Modellen der Fall ist.
- Rückstrahler: Weiße Rückstrahler vorne, rote hinten und gelbe an den Seiten sind vorgeschrieben. Alternativ sind auch Reflexfolien zulässig, sofern sie die gleiche Sichtbarkeit bieten.
- Akustische Warneinrichtung: Ein Signalgeber (zum Beispiel eine Klingel) ist vorgeschrieben, damit andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden können.
- Technischer Zustand: Der Scooter muss jederzeit verkehrssicher sein. Lose Schrauben, abgefahrene Reifen oder defekte Bremsen führen nicht nur zu einem Bußgeld, sondern können auch die Betriebserlaubnis kosten.
Zusätzlicher Tipp: Wer Zubehör wie Handyhalterungen oder Körbe nachrüstet, sollte darauf achten, dass diese fest montiert sind und die Sicht oder Bedienung der Bedienelemente nicht beeinträchtigen. Im Zweifel gilt: Sicherheit geht immer vor Style.
Altersvorgaben und Führerscheinregelungen im Überblick
Altersvorgaben und Führerscheinregelungen im Überblick
In Österreich gibt es für die Nutzung von Elektro-Scootern klare Altersgrenzen und Vorgaben rund um den Führerschein. Wer denkt, dass jeder einfach so losdüsen darf, irrt gewaltig. Hier die wichtigsten Details, die man kennen sollte:
- Kinder unter 12 Jahren dürfen einen Elektro-Scooter nur dann alleine im Straßenverkehr nutzen, wenn sie einen gültigen Radfahrausweis besitzen. Ansonsten ist die Begleitung durch eine mindestens 16-jährige Aufsichtsperson zwingend erforderlich.
- Ab 12 Jahren entfällt die Begleitpflicht und es ist kein Radfahrausweis mehr nötig. Jugendliche können also eigenständig mit dem E-Scooter unterwegs sein, sofern das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
- Führerscheinpflicht besteht erst, wenn die bauartbedingte Geschwindigkeit oder Motorleistung die erlaubten Grenzen überschreitet. Dann ist mindestens der Führerschein der Klasse AM erforderlich – und das Mindestalter liegt hier bei 15 Jahren (mit Ausbildungsnachweis) beziehungsweise 16 Jahren ohne Nachweis.
- Besonderheit für Benzin-Scooter bis 10 km/h: Diese dürfen ab 16 Jahren ohne Führerschein gefahren werden, sofern sie die technische Begrenzung einhalten.
Wichtig: Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis oder unter Missachtung der Altersgrenzen fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im Ernstfall auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Polizei kontrolliert gezielt, gerade bei Jugendlichen und Kindern.
Wo dürfen Elektro-Scooter in Österreich gefahren werden?
Wo dürfen Elektro-Scooter in Österreich gefahren werden?
Die Wahl des richtigen Weges ist für E-Scooter-Fahrer in Österreich keine Nebensache. Wer einfach drauflosfährt, riskiert rasch ein Bußgeld – oder landet im schlimmsten Fall sogar im Konflikt mit Fußgängern oder Autofahrern. Es gibt nämlich ganz genaue Regeln, die bestimmen, wo das Fahren erlaubt ist und wo nicht.
- Radwege und Radfahrstreifen: Hier sind Elektro-Scooter ausdrücklich zugelassen. Sie gelten als Fahrräder im Sinne der StVO, sofern sie die technischen Vorgaben erfüllen. Also: Auf Radwegen darf man sich mit dem E-Scooter ganz legal bewegen.
- Fahrbahn: Ist kein Radweg vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden – allerdings nur, wenn das Radfahren dort ebenfalls erlaubt ist. Auf Straßen mit Fahrverbot für Fahrräder gilt das Verbot auch für E-Scooter.
- Wohnstraßen und Begegnungszonen: Die Nutzung ist gestattet, aber die Geschwindigkeit muss an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Rücksichtnahme ist hier oberstes Gebot.
- Fußgängerzonen: Fahren ist nur mit ausdrücklicher behördlicher Genehmigung erlaubt. Ohne diese Genehmigung ist das Durchqueren mit dem E-Scooter tabu.
- Gehsteige und Gehwege: Hier herrscht grundsätzlich Fahrverbot für E-Scooter. Eine Ausnahme gibt es nur mit einer speziellen Ausnahmegenehmigung – und dann auch nur im Schritttempo.
- Autobahnen und Autostraßen: Absolutes Fahrverbot für alle Arten von Elektro-Scootern, ganz egal wie schnell oder langsam sie sind.
Kurios, aber wahr: Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. In manchen Städten werden E-Scooter sogar regelmäßig von der Polizei kontrolliert – also lieber auf Nummer sicher gehen und die erlaubten Wege nutzen.
Beispiele: Unterschiedliche Fahrzeugtypen und ihre rechtliche Einordnung
Beispiele: Unterschiedliche Fahrzeugtypen und ihre rechtliche Einordnung
- Micro-Scooter: Diese Modelle sind komplett muskelkraftbetrieben, besitzen keinen Motor und fallen daher nicht unter die Zulassungs- oder Versicherungspflicht. Sie werden rechtlich wie Tretroller behandelt und dürfen weder auf der Fahrbahn noch auf Radwegen genutzt werden, sondern meist nur auf Gehsteigen oder in Freizeitanlagen.
- Benzin-Scooter bis 10 km/h: Solche Fahrzeuge gelten als Kleinfahrzeuge im Sinne des KFG, sofern sie eine sichtbare 10-km/h-Tafel tragen. Für sie gibt es keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht, allerdings sind eine funktionierende Bremsanlage und Beleuchtung vorgeschrieben. Der Einsatz ist auf bestimmte Bereiche beschränkt, beispielsweise auf Privatgelände oder ausgewiesene Flächen.
- Benzin-Scooter über 10 km/h: Hier ändert sich die Lage schlagartig: Diese Modelle werden als Motorfahrräder (Mopeds) eingestuft. Das bedeutet: Zulassung, Kennzeichen, Versicherung und Führerschein sind Pflicht. Sie dürfen ausschließlich auf der Fahrbahn gefahren werden.
- Elektro-Moped: Sobald ein E-Scooter mehr als 25 km/h fährt oder eine Motorleistung von über 250 Watt aufweist, gilt er als Elektro-Moped. Für diese Fahrzeuge ist eine amtliche Zulassung erforderlich, inklusive Kennzeichen und Haftpflichtversicherung. Sie unterliegen zudem der Helmpflicht und dürfen nicht auf Radwegen bewegt werden.
- Elektro-Scooter mit Sitz: Ein E-Scooter mit Sitz kann – je nach technischer Ausstattung – ebenfalls als Moped gelten, wenn die Leistung oder Geschwindigkeit die Grenzen überschreitet. Hier greifen dann die strengeren Vorschriften für motorisierte Zweiräder.
Die korrekte Einordnung entscheidet über Rechte und Pflichten im Straßenverkehr. Wer ein Fahrzeug nutzt, das nicht eindeutig in eine Kategorie passt, sollte unbedingt vorab die technische Einstufung prüfen lassen – sonst kann’s teuer werden.
Verkehrsregeln, Helmpflicht und weitere Sicherheitspflichten
Verkehrsregeln, Helmpflicht und weitere Sicherheitspflichten
Für E-Scooter-Fahrer gelten in Österreich einige ganz eigene Spielregeln, die über das bloße Fahren hinausgehen. Es reicht eben nicht, einfach nur den Lenker festzuhalten und Gas zu geben – die Vorschriften sind oft strenger, als viele denken.
- Personenbeförderung: Das Mitnehmen weiterer Personen ist grundsätzlich untersagt. Auch kleine Kinder oder Haustiere auf dem Trittbrett sind tabu – die Polizei versteht hier keinen Spaß.
- Telefonieren: Wer während der Fahrt telefonieren möchte, braucht zwingend eine Freisprecheinrichtung. Handy am Ohr? Das kann teuer werden und ist ein echtes Sicherheitsrisiko.
- Alkohol- und Drogenverbot: Die Promillegrenze liegt bei 0,8‰. Wer unter Drogeneinfluss fährt, riskiert nicht nur den Führerschein, sondern auch eine Anzeige. Kontrollen finden vor allem abends und an Wochenenden statt.
- Helmpflicht: Für Kinder unter 12 Jahren ist ein Sturzhelm verpflichtend, egal wie kurz die Strecke ist. Für Fahrzeuge mit mehr als 25 km/h Bauartgeschwindigkeit gilt die Helmpflicht für alle Altersgruppen.
- Abstellen: E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass sie niemanden behindern oder gefährden. Das Abstellen mitten auf Gehsteigen, vor Einfahrten oder an Bushaltestellen ist untersagt. Wer seinen Scooter falsch parkt, muss mit Abschleppen und Bußgeld rechnen.
- Verhalten bei Unfällen: Nach einem Unfall gilt Meldepflicht. Wer einfach weiterfährt, begeht Fahrerflucht – auch bei Bagatellschäden. Zudem kann der Versicherungsschutz verloren gehen.
Wer sich an diese Regeln hält, ist nicht nur sicherer unterwegs, sondern spart sich auch Ärger mit Polizei und Versicherung. Es lohnt sich, die Vorschriften im Blick zu behalten – denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Unfallversicherung und Haftung beim Fahren mit Elektro-Scootern
Unfallversicherung und Haftung beim Fahren mit Elektro-Scootern
Ein Unfall mit dem Elektro-Scooter kann schneller passieren, als man denkt – und dann stellt sich oft die Frage: Wer zahlt eigentlich? Die gesetzliche Unfallversicherung greift nämlich nicht immer, besonders auf dem Arbeitsweg. Der Oberste Gerichtshof hat zuletzt klargestellt, dass bei der Nutzung eines nicht zugelassenen oder nicht erlaubten Fahrzeugs auf dem Arbeitsweg kein Versicherungsschutz besteht. Das kann richtig ins Geld gehen, wenn es zu Personenschäden kommt.
- Private Haftpflichtversicherung: Viele Standard-Policen schließen Schäden durch Elektro-Scooter explizit aus oder verlangen eine gesonderte Vereinbarung. Wer regelmäßig fährt, sollte seinen Versicherungsvertrag genau prüfen und im Zweifel eine Zusatzversicherung abschließen.
- Haftung bei Fremdschäden: Verursacht man mit dem E-Scooter einen Unfall und es kommt zu Sach- oder Personenschäden bei Dritten, haftet man im Regelfall persönlich. Ohne passenden Versicherungsschutz kann das zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
- Arbeitsunfälle: Wer auf dem Weg zur Arbeit oder während dienstlicher Fahrten mit einem nicht ordnungsgemäß zugelassenen E-Scooter verunglückt, muss mit einer Ablehnung der gesetzlichen Unfallversicherung rechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Unfall sonst als Arbeitsunfall anerkannt worden wäre.
- Selbstverschuldete Unfälle: Bei Verletzungen ohne Fremdbeteiligung zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, aber kein zusätzlicher Schutz besteht automatisch. Für bleibende Schäden empfiehlt sich eine private Unfallversicherung, die E-Scooter explizit abdeckt.
Fazit: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich nicht nur an die gesetzlichen Vorgaben halten, sondern auch die eigene Versicherungsdeckung regelmäßig überprüfen. Im Ernstfall zählt jeder Passus im Vertrag.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen für Nutzer
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen für Nutzer
Wer sich tiefer mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Elektro-Scooter in Österreich beschäftigen möchte, sollte die maßgeblichen Gesetzestexte und aktuellen Behördeninformationen kennen. Sie bieten die verbindliche Grundlage für alle Detailfragen, die im Alltag auftauchen können.
- Kraftfahrgesetz (KFG): Das KFG regelt unter anderem die Definition von Kraftfahrzeugen, technische Anforderungen und Zulassungspflichten. Besonders relevant sind die Paragraphen § 1 (Begriffsbestimmungen), § 2 (Zulassungspflicht) und § 96 (technische Vorschriften).
- Straßenverkehrsordnung (StVO): Die StVO legt fest, wo und wie Elektro-Scooter im öffentlichen Raum bewegt werden dürfen. Paragraph § 88b enthält spezielle Vorschriften für die Nutzung von Klein- und Minirollern.
- Führerscheingesetz (FSG): Das FSG definiert die Voraussetzungen für das Lenken zulassungspflichtiger Fahrzeuge und regelt Altersgrenzen sowie Führerscheinklassen. Besonders relevant sind § 1, § 18 und § 41.
- OGH-Entscheidungen: Aktuelle Urteile, insbesondere zur Unfallversicherung und Haftung, sind auf der Website des Obersten Gerichtshofs abrufbar. Sie bieten Orientierung bei strittigen Einzelfällen.
- Amtliche Informationsportale: Die Websites des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sowie der österreichischen Verkehrsclubs (z. B. ÖAMTC, ARBÖ) bieten regelmäßig aktualisierte Übersichten und praktische Leitfäden.
Für spezifische Einzelfragen empfiehlt sich eine direkte Anfrage bei der zuständigen Behörde oder eine Beratung durch einen Verkehrsrechtsexperten. Gesetzestexte und behördliche Auskünfte sind stets die verlässlichste Quelle, wenn Unsicherheiten bestehen.
Tipps zur Vermeidung von Strafen und rechtssicheren Nutzung in der Praxis
Tipps zur Vermeidung von Strafen und rechtssicheren Nutzung in der Praxis
- Technische Unterlagen immer griffbereit: Führe die Betriebsanleitung oder ein Datenblatt deines E-Scooters mit, um bei Kontrollen die Einhaltung der Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen belegen zu können. Das überzeugt im Zweifel auch skeptische Polizisten.
- Regelmäßige Wartung dokumentieren: Halte Wartungsintervalle schriftlich fest und lasse sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen und Beleuchtung regelmäßig überprüfen. So bist du im Schadensfall auf der sicheren Seite und kannst technische Mängel als Ursache ausschließen.
- Lokale Sonderregelungen beachten: Informiere dich vor Fahrten in anderen Städten oder Gemeinden über etwaige lokale Verordnungen, die die Nutzung von E-Scootern einschränken oder besondere Abstellzonen vorschreiben. Die Vorgaben können regional stark variieren.
- Keine Veränderungen am Fahrzeug vornehmen: Verzichte auf Tuning oder technische Umbauten, die die Leistung oder Geschwindigkeit erhöhen könnten. Auch kleine Modifikationen wie andere Reifen oder eine stärkere Batterie können zur Umstufung führen.
- Nachweis über Versicherungsschutz sichern: Kläre schriftlich mit deiner Haftpflichtversicherung, ob E-Scooter-Schäden abgedeckt sind. Im Zweifelsfall eine Zusatzpolice abschließen und die Bestätigung mitführen.
- Verhalten bei Kontrollen: Bleibe freundlich, kooperativ und beantworte Fragen ehrlich. Wer sich auskennt und Unterlagen vorlegen kann, vermeidet unnötige Verzögerungen und Bußgelder.
- Auf aktuelle Gesetzesänderungen achten: Die Rechtslage für E-Scooter wird regelmäßig angepasst. Abonniere Newsletter von Verkehrsclubs oder prüfe mehrmals jährlich die amtlichen Informationsseiten, um keine Neuerungen zu verpassen.
Mit diesen einfachen, aber oft übersehenen Maßnahmen bist du nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern fährst auch entspannter durch den Alltag.
FAQ zur Zulassung und Nutzung von E-Scootern in Österreich
Braucht ein E-Scooter in Österreich eine Zulassung?
E-Scooter mit maximal 600 Watt Motorleistung und bis zu 25 km/h müssen in Österreich nicht zugelassen werden. Überschreitet ein E-Scooter diese Werte, gilt er als Motorfahrrad (Moped) und benötigt eine Zulassung inklusive Kennzeichen und Versicherung.
Gibt es eine Versicherungspflicht für Elektro-Scooter?
Für E-Scooter bis 600 Watt und 25 km/h besteht keine Versicherungspflicht. Für leistungsstärkere oder schnellere Modelle ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Wo dürfen E-Scooter in Österreich gefahren werden?
E-Scooter dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrbahnen (wo Radfahren erlaubt ist), Wohnstraßen und Begegnungszonen gefahren werden. In Fußgängerzonen ist das Fahren nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Auf Gehsteigen besteht grundsätzlich Fahrverbot.
Ab welchem Alter darf man in Österreich E-Scooter fahren?
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur mit gültigem Radfahrausweis oder in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Aufsichtsperson einen E-Scooter fahren. Ab 12 Jahren ist die Nutzung ohne Begleitung erlaubt.
Welche technische Ausstattung ist für E-Scooter vorgeschrieben?
E-Scooter müssen mit wirksamen Bremsen, weißen Front- und roten Heckreflektoren, gelben Seitenreflektoren und bei Dunkelheit mit weißer Vorder- und roter Rückleuchte ausgestattet sein. Eine akustische Warneinrichtung (z. B. eine Klingel) ist ebenfalls vorgeschrieben.