E-Scooter für Kinder: auf der Straße erst ab 14 Jahren erlaubt
Redaktion E-Scooter Blog · Stand
Ab wann dürfen Kinder E-Scooter fahren?
Auf öffentlichen Straßen ab 14 Jahren. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt das in § 3: „Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.“ Einen E-Scooter mit Straßenzulassung für Kinder ab 10 Jahren gibt es deshalb nicht – gleich, was ein Angebot im Titel verspricht.
Was ein E-Scooter rechtlich ist
Die eKFV nennt E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge. Nach § 1 sind das Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, mit Lenk- oder Haltestange, höchstens 500 Watt Nenndauerleistung und höchstens 55 Kilogramm Fahrzeugmasse.
Auf öffentlichen Straßen darf ein solches Fahrzeug nach § 2 nur fahren, wenn es eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis hat, eine gültige Versicherungsplakette trägt und mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fabrikschild gekennzeichnet ist.
Was das für Eltern heißt
- Unter 14 Jahren: kein E-Scooter im Straßenverkehr. Das Alter steht in der Verordnung, eine Ausnahme für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis kennt § 3 nicht.
- Ab 14 Jahren: ein E-Scooter mit Betriebserlaubnis und Versicherungsplakette. Den Nachweis liefert die Datenbestätigung bzw. die Bescheinigung über die Betriebserlaubnis, die zum Fahrzeug gehört und nach § 2 aufzubewahren ist; die Angabe „mit Straßenzulassung“ in einem Händlertitel ersetzt diesen Nachweis nicht.
- Kinderfahrzeuge mit Motor: Die Verordnung erfasst Fahrzeuge erst oberhalb von 6 km/h. Was für langsamere Kinderfahrzeuge gilt und wo sie gefahren werden dürfen, regelt die eKFV nicht; maßgeblich sind dort die Angaben des Herstellers zu Geschwindigkeit und Alter.
Warum hier keine Kaufempfehlungen stehen
Diese Seite hieß früher „E-Scooter für Kinder ab 10 Jahre mit Straßenzulassung“. Dieses Produkt gibt es nicht, also empfehlen wir auch keines. Modelle mit Betriebserlaubnis für Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene finden Sie in unseren übrigen Übersichten.
Quelle: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), §§ 1 bis 3, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 13.10.2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
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